AGB

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag.

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vortrag abgeschlossen ist.

3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Bei Absagen bis 4 Wochen vor Reiseantritt berechnen wir keine Stornogebühren.
Die Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir Ihnen 80% des bestätigten Zimmepreises in Rechnung stellen.
Bei Nichtanreise ohne Stornierung, oder bei Stornierung am Tag der Anreise, berechnen wir 100 % des bestätigten
Zimmerpreises.
Dies gilt auch für verspätete An- und vorzeitige Abreise.

Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.